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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kosten eines Verkehrswertgutachtens für die Grundsteuer im finanzgerichtlichen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt getragen werden müssen. Dies gilt, wenn die Steuerersparnis die Gutachterkosten deutlich übersteigt, die ursprüngliche Wertfestsetzung zu einer erheblichen Überbewertung führte und die Ursache für den niedrigeren Wert bereits im Verwaltungsverfahren offenkundig war. Eine automatische Kostenauferlegung an den Steuerpflichtigen ist unverhältnismäßig und widerspricht dem billigen Ermessen des Gerichts.
Beispielrechnung: Im Urteilsfall betrug die jährliche Steuerersparnis 606,63 EUR, insgesamt über sechs Jahre, also 3.639,80 EUR. Die Gutachterkosten beliefen sich auf 1.514,28 EUR. Die deutlich höhere Steuerersparnis rechtfertigte die Kostenauferlegung an das Finanzamt.
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, 16.10.2025, 8 K 626/24
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Niklas Einheuser