Steuergestaltung

 

In unserem Steuerblog informieren wir laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen, wichtige Gesetzesänderungen sowie relevante Themen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Hautkrebs-Screening als Kassenleistung nur mit KV-Genehmigung


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Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung (malignes Melanom, Basal-/Spinozellkarzinom) nach § 34 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (G-BA)
Haus-, Hautärzte und Dermatologen dürfen dies nur erbringen, wenn sie einen 8-stündigen Fortbildungskurs absolviert und eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten haben. Genehmigungen sind nicht rückwirkend möglich; Anträge im Portal mit Nachweis. Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär mit quartalsweiser Dokumentation im KV-SafeNet. Einige Kassen bieten auch Screenings unter 35 Jahren an.

Zusammenarbeit

Wir freuen uns auf
ein erstes Kennenlernen.

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll aufgebaut werden kann.

Niklas Einheuser